Schützenverein Neckarbischofsheim 1964 e. V

 

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Sachkundeprüfung
und sonstige Voraussetzungen für den Erwerb von Sportwaffen

Um eigene, genehmigungspflichtige Sportwaffen( nicht  genehmigungspflichtig sind z.B. Luftwaffen ) erwerben zu können, gilt es verschiedene gesetzliche Vorgaben zu beachten. Rechtsgrundlage ist das neue Waffengesetz vom 1.4.2003. Auf das Wesentliche gekürzt ergibt sich für Interessierte des Schießsports folgende Rechtslage (ohne Gewähr) :
die benötigte Waffenrechtliche Genehmigung in Form einer sog. Waffenbesitzkarte (WBK) wird nur dann erteilt, wenn die Person folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • bestandene Sachkundeprüfung
  • Bedürfnisnachweis
  • Volljährigkeit
  • Zuverlässigkeit
  • persönliche Eignung
  • Haftpflicht mit € 1Mill. pauschal Sach / Person
Die Abnahme und Vorbereitung auf die  Sachkundeprüfung und das Ausstellen eines Bedürfnisnachweises für eine Sportwaffe ist Sache des jeweiligen Vereins und seiner zuständigen Behörde. Gängige Praxis unseres Vereins für die Zulassung zur Sachkundeprüfung ist eine mindestens neunmonatige Vereinszugehörigkeit. Die Sachkundeprüfung soll den Nachweis erbringen, dass der Sportschütze mit den wesentlichen gesetzlichen Regelungen und dem verantwortlichem Umgang mit Sportwaffen vertraut ist.                                                                                                                                                                               

Es werden ausreichende Kenntnisse verlangt über

(1) die Handhabung der Sportwaffe und den Umgang mit der Munition,
(2) die Reichweite und Wirkungsweise der Geschosse und
(3) die wichtigsten Vorschriften über den Umgang mit Sportwaffen und Munition sowie über Notwehr und Notstand.

Wie bei der Führerscheinprüfung ist eine theoretische und eine praktische Prüfung abzulegen.

Die daraufhin erteilte Waffenbesitzkarte (WBK)
berechtigt aber erst dann zum Erwerb einer zugelassenen Sportwaffe, wenn der anerkannte Sportverein (in dem der Sportschütze Mitglied sein muss) diesem zuvor für die gewünschte Sportwaffe einen Bedürfnisnachweis ausgestellt hat.
Der Verein (Sportausschuss) behält sich vor, wann und unter welchen Bedingungen er dem jeweiligen Sportschützen einen Bedürfnisnachweis in Form einer Sportschützenbescheinigung ausstellt.

Das neue Waffenrecht sieht aber vor, dass der jeweilige  Sportschütze zuvor für mindestens 12 Monate erfolgreich und regelmäßig an Übungsschießen teilgenommen hat.

"Regelmäßig" bedeutet ca. einmal die Woche.

"Erfolgreich" setzt Leistungsnachweise voraus.

 
Einen Leistungsnachweis können Vereine z.B.  in Form eines geschossenen Leistungsabzeichens des DSB (Deutscher Schützenbund) wie der Nadel in Bronze, der Teilnahme an Vereinsmeisterschaften o.ä. verlangen.

Jedem gewissenhaften Schützen werden zudem die nötigen Nachweise zu führen auch ein leichtes sein, da er seine Anwesenheit in dem Schiessbuch einträgt und seine Übungsergebnisse in den gelben Wettkampfausweis einträgt.

Wem dies auf den ersten Blick vielleicht zu kompliziert erscheint, darf vergewissert sein, dass der Verein dem Sportschützen selbstverständlich die nötige Hilfe zukommen lässt, damit sich dieser auch weiterhin voll und ganz dem Spaß am Sport widmen kann.
Der Verein seinerseits wird eine ausreichende Zeitspanne veranschlagen, um neue Mitglieder in unseren Sport einzuweisen zu können. Dadurch wird sichergestellt, dass Unfälle und dergleichen ausgeschlossen werden.

Glossar

Volljährigkeit
für den Erwerb von Waffen mit einem Kaliber größer
als .22 lfb muss der Antragsteller mindestens
21 Jahre alt sein.

Zuverlässigkeit
Zuverlässigkeit besitzt nicht, wer vorbestraft ist, wer missbräuchlich oder unsachgemäß mit Waffen und Munition umgeht bzw. diese unsachgemäß verwahrt und wer sie Unberechtigten überlässt, und wer in einem verbotenem Verein / Partei Mitglied ist.

Persönliche Eignung
Persönliche Eignung besitzt nicht, wer geschäftsunfähig ist oder wer psychisch krank oder debil ist.
Personen unter 25 Jahren haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe mit einem Kaliber größer als .22 lfb ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen.

 

Datenschutz

 

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