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Sachkundeprüfung |
Um
eigene, genehmigungspflichtige Sportwaffen( nicht genehmigungspflichtig
sind z.B. Luftwaffen ) erwerben zu können, gilt es verschiedene
gesetzliche Vorgaben zu beachten. Rechtsgrundlage ist das neue
Waffengesetz vom 1.4.2003. Auf das Wesentliche gekürzt ergibt sich für
Interessierte des Schießsports folgende Rechtslage (ohne Gewähr) :
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Die Abnahme und Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung und das Ausstellen eines Bedürfnisnachweises für eine Sportwaffe ist Sache des jeweiligen Vereins und seiner zuständigen Behörde. Gängige Praxis unseres Vereins für die Zulassung zur Sachkundeprüfung ist eine mindestens neunmonatige Vereinszugehörigkeit. Die Sachkundeprüfung soll den Nachweis erbringen, dass der Sportschütze mit den wesentlichen gesetzlichen Regelungen und dem verantwortlichem Umgang mit Sportwaffen vertraut ist. |
Es
werden ausreichende Kenntnisse verlangt über berechtigt aber erst dann zum Erwerb einer zugelassenen Sportwaffe, wenn der anerkannte Sportverein (in dem der Sportschütze Mitglied sein muss) diesem zuvor für die gewünschte Sportwaffe einen Bedürfnisnachweis ausgestellt hat. |
Der
Verein (Sportausschuss) behält sich vor, wann und unter welchen
Bedingungen er dem jeweiligen Sportschützen einen Bedürfnisnachweis
in Form einer Sportschützenbescheinigung ausstellt. Das neue Waffenrecht sieht aber vor, dass der jeweilige Sportschütze zuvor für mindestens 12 Monate erfolgreich und regelmäßig an Übungsschießen teilgenommen hat. "Regelmäßig" bedeutet ca. einmal die Woche. "Erfolgreich" setzt Leistungsnachweise voraus. |
Einen Leistungsnachweis
können Vereine z.B. in Form eines geschossenen Leistungsabzeichens
des DSB (Deutscher Schützenbund) wie der Nadel in Bronze, der Teilnahme
an Vereinsmeisterschaften o.ä. verlangen. Jedem gewissenhaften Schützen werden zudem die nötigen Nachweise zu führen auch ein leichtes sein, da er seine Anwesenheit in dem Schiessbuch einträgt und seine Übungsergebnisse in den gelben Wettkampfausweis einträgt. Wem dies auf den ersten Blick vielleicht zu kompliziert erscheint, darf vergewissert sein, dass der Verein dem Sportschützen selbstverständlich die nötige Hilfe zukommen lässt, damit sich dieser auch weiterhin voll und ganz dem Spaß am Sport widmen kann. Der Verein seinerseits wird eine ausreichende Zeitspanne veranschlagen, um neue Mitglieder in unseren Sport einzuweisen zu können. Dadurch wird sichergestellt, dass Unfälle und dergleichen ausgeschlossen werden. |
Glossar Volljährigkeit Zuverlässigkeit Persönliche Eignung besitzt nicht, wer geschäftsunfähig ist oder wer psychisch krank oder debil ist. Personen unter 25 Jahren haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe mit einem Kaliber größer als .22 lfb ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. |